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   BVerwG, 01.10.2012 - 2 B 41.12   

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BVerwG, 01.10.2012 - 2 B 41.12 (https://dejure.org/2012,31868)
BVerwG, Entscheidung vom 01.10.2012 - 2 B 41.12 (https://dejure.org/2012,31868)
BVerwG, Entscheidung vom 01. Oktober 2012 - 2 B 41.12 (https://dejure.org/2012,31868)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision bzgl. des Antrags eines Polizeihauptkommissars auf Gewährung einer Erschwerniszulage aufgrund der Zugehörigkeit zur Organisationseinheit "Spezialeinheiten"; Vereinbarkeit des § 22 Abs. 2 Nr. 1 der Erschwerniszulagenverordnung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision bzgl. des Antrags eines Polizeihauptkommissars auf Gewährung einer Erschwerniszulage aufgrund der Zugehörigkeit zur Organisationseinheit "Spezialeinheiten"; Vereinbarkeit des § 22 Abs. 2 Nr. 1 der Erschwerniszulagenverordnung ...

  • rechtsportal.de

    Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision bzgl. des Antrags eines Polizeihauptkommissars auf Gewährung einer Erschwerniszulage aufgrund der Zugehörigkeit zur Organisationseinheit "Spezialeinheiten"; Vereinbarkeit des § 22 Abs. 2 Nr. 1 der Erschwerniszulagenverordnung ...

  • datenbank.nwb.de
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2012, 58589
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 03.06.2011 - 2 B 13.11

    Polizeizulage; Erschwerniszulage; Mobile Fahndungseinheit der Bundespolizei;

    Auszug aus BVerwG, 01.10.2012 - 2 B 41.12
    Maßgebend sind damit nicht die konkreten Aufgaben, die dem Beamten übertragen sind, sondern deren organisatorische Zuordnung zu der Einheit (Beschluss vom 3. Juni 2011 - BVerwG 2 B 13.11 - Buchholz 240 § 47 BBesG Nr. 12 Rn. 12 f.).

    Dabei muss eine typisierende Vergleichsbetrachtung der Gefährdungen und Belastungen angestellt werden, die die Erfüllung der einer Einheit hauptsächlich obliegenden Aufgaben und die dabei herrschenden Arbeits- und Einsatzbedingungen üblicherweise mit sich bringen (BVerfG, Kammerbeschluss vom 19. Dezember 2008 - 2 BvR 380/08 - ZBR 2009, 126; BVerwG, Beschluss vom 3. Juni 2011 a.a.O. Rn. 13).

  • BVerfG, 06.03.2007 - 2 BvR 556/04

    Keine Ballungsraumzulage für Beamte zum Ausgleich der erhöhten

    Auszug aus BVerwG, 01.10.2012 - 2 B 41.12
    Dem Normgeber steht es im Hinblick sowohl auf Art. 33 Abs. 5 GG als auch auf Art. 3 Abs. 1 GG frei, aus der Vielzahl der Lebenssachverhalte die Tatbestandsmerkmale auszuwählen, die für die Gleich- oder Ungleichbehandlung maßgeblich sein sollen (BVerfG, Urteil vom 6. März 2007 - 2 BvR 556/04 - BVerfGE 117, 330 m.w.N.).
  • BVerwG, 26.03.2009 - 2 C 73.08

    Bundeseisenbahnvermögen; Deutsche Bahn; Beamte der früheren Bundesbahn; Wahrung

    Auszug aus BVerwG, 01.10.2012 - 2 B 41.12
    Der Beamte wird dort verwendet, wo sein Dienstposten, d.h. das Amt im konkret-funktionellen Sinne, eingerichtet ist (Urteile vom 26. März 2009 - BVerwG 2 C 73.08 - BVerwGE 133, 297 = Buchholz 232 § 42 BBG Nr. 25 und vom 24. Februar 2011 - BVerwG 2 C 58.09 - Buchholz 240 § 58a BBesG Nr. 4 Rn. 14).
  • BVerfG, 04.04.2001 - 2 BvL 7/98

    DDR-Dienstzeiten

    Auszug aus BVerwG, 01.10.2012 - 2 B 41.12
    Die mit der zwangsläufig generalisierenden und typisierenden Regelung verbundenen Unebenheiten, Friktionen, Mängel und Benachteiligungen müssen hingenommen werden, sofern sich für die Gesamtregelung ein vernünftiger Grund anführen lässt (BVerfG, Beschluss vom 4. April 2001 - 2 BvL 7/98 - BVerfGE 103, 310 ).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 01.10.2012 - 2 B 41.12
    Grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine - vom Beschwerdeführer zu bezeichnende - grundsätzliche, bisher höchstrichterlich nicht beantwortete Rechtsfrage aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer Weiterentwicklung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf und die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird (stRspr., u.a. Beschluss vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 ).
  • BVerfG, 19.12.2008 - 2 BvR 380/08

    Keine Verletzung der Pflicht zur amtsangemessenen Alimentierung durch Wegfall der

    Auszug aus BVerwG, 01.10.2012 - 2 B 41.12
    Dabei muss eine typisierende Vergleichsbetrachtung der Gefährdungen und Belastungen angestellt werden, die die Erfüllung der einer Einheit hauptsächlich obliegenden Aufgaben und die dabei herrschenden Arbeits- und Einsatzbedingungen üblicherweise mit sich bringen (BVerfG, Kammerbeschluss vom 19. Dezember 2008 - 2 BvR 380/08 - ZBR 2009, 126; BVerwG, Beschluss vom 3. Juni 2011 a.a.O. Rn. 13).
  • BVerwG, 24.09.2009 - 2 C 63.08

    Ruhestandsbeamter; Universitätsprofessor; Ruhegehaltssatz; Bestandsschutz für den

    Auszug aus BVerwG, 01.10.2012 - 2 B 41.12
    Deren Ergebnisse unterliegen der revisionsgerichtlichen Prüfung nur, soweit es um die Einhaltung allgemeiner Erfahrungssätze, Denkgesetze oder Auslegungsgrundsätze geht (stRspr; vgl. nur Urteil vom 24. September 2009 - BVerwG 2 C 63.08 - BVerwGE 135, 14 = Buchholz 239.1 § 67 BeamtVG Nr. 4 ; Beschluss vom 2. Februar 2010 - BVerwG 2 B 86.09 - ZBR 2011, 33).
  • BVerwG, 24.02.2011 - 2 C 58.09

    Auslandsverwendungszuschlag; Verwendung im Rahmen einer humanitären Maßnahme;

    Auszug aus BVerwG, 01.10.2012 - 2 B 41.12
    Der Beamte wird dort verwendet, wo sein Dienstposten, d.h. das Amt im konkret-funktionellen Sinne, eingerichtet ist (Urteile vom 26. März 2009 - BVerwG 2 C 73.08 - BVerwGE 133, 297 = Buchholz 232 § 42 BBG Nr. 25 und vom 24. Februar 2011 - BVerwG 2 C 58.09 - Buchholz 240 § 58a BBesG Nr. 4 Rn. 14).
  • BVerwG, 02.02.2010 - 2 B 86.09

    Altersbedingte Unterrichtsermäßigung; Teilzeit; Dienstbezüge

    Auszug aus BVerwG, 01.10.2012 - 2 B 41.12
    Deren Ergebnisse unterliegen der revisionsgerichtlichen Prüfung nur, soweit es um die Einhaltung allgemeiner Erfahrungssätze, Denkgesetze oder Auslegungsgrundsätze geht (stRspr; vgl. nur Urteil vom 24. September 2009 - BVerwG 2 C 63.08 - BVerwGE 135, 14 = Buchholz 239.1 § 67 BeamtVG Nr. 4 ; Beschluss vom 2. Februar 2010 - BVerwG 2 B 86.09 - ZBR 2011, 33).
  • OVG Niedersachsen, 13.09.2022 - 5 LB 125/20

    Erschwerniszulage; Teilstatusrechtsprechung

    Aus den Beschlüssen des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. Juni 2011 (- BVerwG 2 B 13.11 -, juris) und vom 1. Oktober 2012 (- BVerwG 2 B 41.12 -) ergibt sich keine Abkehr von den im Urteil vom 14. März 1999 (a. a. O.) aufgestellten Grundsätzen.

    Die Vorschrift des § 22 Abs. 2 Nr. 1 EZulV a. F. stelle für die Zulageberechtigung nicht auf den konkreten Aufgabenbereich des Beamten ab, sondern auf dessen Zugehörigkeit zu einer Organisationseinheit (so BVerwG, Beschluss vom 1.10.2012 - BVerwG 2 B 41.12 -, BeckRS 2012, 58589, beck-online).

    Mit dem Begriff der "Verwendung" wird der dienstliche Aufgabenbereich bezeichnet, der dem Beamten bei einer Behörde übertragen ist; der Beamte wird dort "verwendet", wo sein Dienstposten - d. h. sein Amt im konkret-funktionellen Sinne - organisatorisch eingerichtet ist (BVerwG, Urteil vom 24.2.2011 - BVerwG 2 C 58.09 -, juris Rn. 14; Beschluss vom 1.10.2012 - BVerwG 2 B 41.12 -, BeckRS 2012, 58589, beck-online, Rn. 7).

    Der Beamte muss also einen bei der entsprechenden Einheit eingerichteten bzw. ihr organisatorisch zugeordneten Dienstposten (Amt im konkret-funktionellen Sinne) wahrnehmen (BVerwG, Beschluss vom 3.6.2011 - BVerwG 2 B 13.11 -, juris Rn. 12), d. h. einer der dort aufgeführten Einheiten zur Dienstleistung zugewiesen sein (BVerwG, Beschluss vom 1.10.2012 - BVerwG 2 B 41.12 -, BeckRS 2012, 58589, beck-online, Rn. 7).

    Entsprechendes gilt für die - vom Kläger ebenfalls in Bezug genommenen - Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts in dessen Beschluss vom 1. Oktober 2012 (- BVerwG 2 B 41.12 -, BeckRs 2012, 58589), in denen ebenfalls darauf abgehoben wird, im Bereich des § 22 Abs. 2 Nr. 1 EZulV a. F. sei im Hinblick auf den Begriff der "Verwendung" entscheidend, ob der Polizeivollzugsbeamte einer der in dieser Bestimmung aufgeführten Einheiten zur Dienstleistung zugewiesen sei.

    Maßgebend seien damit nicht die konkreten Aufgaben, die dem Beamten übertragen seien, sondern deren organisatorische Zuordnung zu der Einheit (BVerwG, Beschluss vom 1.10.2012 - BVerwG 2 B 41.12 -, BeckRs 2012, 58589, Rn. 7).

    Vielmehr war dort bereits streitig, ob der Beamte überhaupt einer der in § 22 Abs. 2 Nr. 1 EZulV a. F. aufgeführten Einheiten zur Dienstleistung zugewiesen war - diese Frage hatte die dortige Vorinstanz mit Bindung für das Revisionsgericht verneint (BVerwG, Beschluss vom 1.10.2012 - BVerwG 2 B 41.12 -, BeckRs 2012, 58589, Rn. 8 f.) - und ob das Vorenthalten der Erschwerniszulage nach § 22 Abs. 2 Nr. 1 EZulV a. F. für Angehörige der sogenannten "Verhandlungsgruppe", zu der der dortige Kläger zählte, gegenüber Angehörigen des SEK oder MEK, welche die Zulage erhielten, auf sachlichen und plausiblen Gründen beruhte - diese Frage hatte die dortige Vorinstanz mit Bindung für das Revisionsgericht bejaht (BVerwG, Beschluss vom 1.10.2012 - BVerwG 2 B 41.12 -, BeckRs 2012, 58589, Rn. 11 f.) -.

  • BVerwG, 14.12.2023 - 2 B 45.22
    Die geltend gemachte Abweichung der Berufungsentscheidung von den Beschlüssen des Senats vom 3. Juni 2011 - 2 B 13.11 - (Buchholz 240 § 47 BBesG Nr. 12) und vom 1. Oktober 2012 - 2 B 41.12 - (BeckRS 2012, 58589) besteht nicht.
  • OVG Niedersachsen, 30.07.2020 - 5 LA 98/19

    Erschwerniszulage

    Die Vorschrift des § 22 Abs. 2 Nr. 1 EZulV stelle für die Zulageberechtigung nicht auf den konkreten Aufgabenbereich des Beamten, sondern auf dessen Zugehörigkeit zu einer Organisationseinheit ab (BVerwG, Beschluss vom 1.10.2012 - BVerwG 2 B 41.12 -, BeckRS 2012, 58589, beck-online).

    Mit dem Begriff der "Verwendung" wird der dienstliche Aufgabenbereich bezeichnet, der dem Beamten bei einer Behörde übertragen ist; der Beamte wird dort "verwendet", wo sein Dienstposten - d. h. sein Amt im konkret-funktionellen Sinne - eingerichtet ist (BVerwG, Urteil vom 24.2.2011 - BVerwG 2 C 58.09 -, juris Rn. 14; Beschluss vom 1.10.2012, a. a. O., Rn. 7); der Beamte muss einen bei der entsprechenden Einheit eingerichteten Dienstposten (Amt im konkret-funktionellen Sinne) wahrnehmen (BVerwG, Beschluss vom 3.6.2011, a. a. O., Rn. 12).

  • VG Hannover, 21.03.2019 - 13 A 8384/17

    Erschwerniszulage; Prozesszinsen; Verpflichtungsklage

    § 22 Abs. 2 Nr. 1 EZulV a. F. stellt für die Zulagenberechtigung nicht auf den konkreten Aufgabenbereich des Beamten, sondern auf dessen Zugehörigkeit zu einer Organisationseinheit ab (BVerwG, Beschl. v. 1. Oktober 2012 - 2 B 41/12 - BeckRS 2012, 58589; so auch VG Magdeburg, Urt. v. 22. Januar 2015 - 5 A 261/13 -, juris Rn. 18; a. A.: aber noch zu § 23 a Abs. 1 EZulV in älterer Fassung und durch die neueren Entscheidungen überholt: BVerwG, Urt. v. 14. März 1991 - 2 C 52/88 -, juris Rn. 18:).
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